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Information:
Die
Erteilung eines Visums ist gemäß internationaler
Abkommen ein hoheitlicher Akt, der im alleinigen Ermessen des
zuständigen Visakonsuls liegt. Er ist in seiner Entscheidung
über die Erteilung, die Gültigkeitsdauer, die Art,
die vorzulegenden Unterlagen und die Bearbeitungsdauer frei. Seine
Entscheidung ist nicht gerichtlich überprüfbar. Die
zu zahlenden Gebühren werden für die Bearbeitung des
Antrags fällig und werden durch die Bearbeitung,
unabhängig von der Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird
oder nicht, verbraucht. Eine Rückerstattung der
Gebühren, nachdem die Unterlagen an das Konsulat
weitergereicht worden sind, ist daher nicht möglich.
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| Kölner Visa Zentrum
GmbH • Bayardsgasse
3 • 50676 Köln |
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