Allgemein:
- Beglaubigungen auf Handelspapieren sind für den internationalen Warenverkehr unerlässlich.
- Beachtung von länderspezifischen Vorschriften, EG-Verordnungen und nationalen deutschen Bestimmungen.
- Industrie- und Handelskammer bestätigt offizielle Bescheinigungen oder Geschäftspapiere.
Vorschriften:
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Deutschlands oder der Europäischen Union.
- Berücksichtigung von Wünschen des Empfangslandes oder des Kunden.
- Original unterschriebene Erklärungen auf Firmenbogen.
- Nachweis der Angaben in den Dokumenten.
- Unzulässigkeit von Vordatierungen.
- Kopien der Unterlagen verbleiben bei der IHK.
Legalisation:
- Mögliche konsularische Legalisation nach IHK-Bestätigung.
- Unterstützung bei Beschaffung der IHK-Bestätigung und weiteren Überbeglaubigungen.
Warenbegleitpapiere:
- Beglaubigung von Exportrechnungen, Proforma-Rechnungen, Qualitäts- und Analysenzertifikaten, Packlisten, Hersteller- / Ursprungserklärungen.
- Ziel: reibungslose Abwicklung des internationalen Warenverkehrs.
Spezifische Anforderungen:
- Unterschiedliche Beglaubigungsanforderungen je nach Land.
- Vorausinformierung über spezifische Anforderungen des Ziellandes ratsam.
Vollständige und korrekte Dokumente:
- Fehler oder Unvollständigkeiten können zu Verzögerungen oder Ablehnung führen.
- Sorgfältige Überprüfung und Einhaltung der Anforderungen des Ziellandes und der Behörden.
- Unterstützung bei Beschaffung und Überbeglaubigung von Dokumenten durch das Kölner Visa Zentrum.