IHK Bestätigung

Allgemein:

  • Beglaubigungen auf Handelspapieren sind für den internationalen Warenverkehr unerlässlich.
  • Beachtung von länderspezifischen Vorschriften, EG-Verordnungen und nationalen deutschen Bestimmungen.
  • Industrie- und Handelskammer bestätigt offizielle Bescheinigungen oder Geschäftspapiere.

Vorschriften:

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Deutschlands oder der Europäischen Union.
  • Berücksichtigung von Wünschen des Empfangslandes oder des Kunden.
  • Original unterschriebene Erklärungen auf Firmenbogen.
  • Nachweis der Angaben in den Dokumenten.
  • Unzulässigkeit von Vordatierungen.
  • Kopien der Unterlagen verbleiben bei der IHK.

Legalisation:

  • Mögliche konsularische Legalisation nach IHK-Bestätigung.
  • Unterstützung bei Beschaffung der IHK-Bestätigung und weiteren Überbeglaubigungen.

Warenbegleitpapiere:

  • Beglaubigung von Exportrechnungen, Proforma-Rechnungen, Qualitäts- und Analysenzertifikaten, Packlisten, Hersteller- / Ursprungserklärungen.
  • Ziel: reibungslose Abwicklung des internationalen Warenverkehrs.

Spezifische Anforderungen:

  • Unterschiedliche Beglaubigungsanforderungen je nach Land.
  • Vorausinformierung über spezifische Anforderungen des Ziellandes ratsam.

Vollständige und korrekte Dokumente:

  • Fehler oder Unvollständigkeiten können zu Verzögerungen oder Ablehnung führen.
  • Sorgfältige Überprüfung und Einhaltung der Anforderungen des Ziellandes und der Behörden.

Kontaktdaten:

  • Unterstützung bei Beschaffung und Überbeglaubigung von Dokumenten durch das Kölner Visa Zentrum.