Legalisierung

Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Dienstleistungen an, unteranderem

Notarielle Beglaubigung: Wir übernehmen Termine und erledigen alle anfallenden Aufgaben, einschließlich Behördengängen. Zudem bestätigt der Notar die Echtheit der Unterschrift und beglaubigt die Abschrift. Des Weiteren erfolgt ein Abgleich des Inhalts der Abschrift mit dem Original, was den ersten Schritt für eine Legalisierung darstellt. Die Beglaubigung enthält einen Beglaubigungsvermerk, die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels.

Gerichtliche Attestierung: Das Gericht prüft die Unterschrift des Notars auf Ihrer Urkunde, wenn Sie eine Legalisierung durchführen möchten.

Legalisierung: Diese Dienstleistung bestätigt die Echtheit eines Dokuments für den Gebrauch im Ausland oder einer ausländischen Urkunde im Inland. Zudem erfolgt eine Prüfung des Inhalts und der Unterschrift. Die Legalisierung wird durch das Konsulat oder die diplomatische Vertretung des betreffenden Landes durchgeführt.

Haager Apostille: Die Haager Apostille bestätigt die Echtheit eines Dokuments gemäß der Haager Konvention. Sie ersetzt die Legalisierung in den Ländern, die Mitglieder des Abkommens sind. Sie können die Apostille bei der zuständigen Behörde beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung einer australischen Geburtsurkunde in Deutschland.

IHK-Bestätigung: Wir bieten Bescheinigung und Beglaubigung von Handelspapieren bzw. Warenbegleitpapieren an. Die Bestätigung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer. Diese Dienstleistung ist für Import und Export erforderlich. Wenn Sie die Dokumente im Ausland nutzen möchten, ist eine Legalisierung notwendig.

Bundesverwaltungsamt (BVA) / Auswärtiges Amt: Das BVA beglaubigt Unterschriften auf deutschen Urkunden. Es erteilt die Apostille für Bundesurkunden. Führungszeugnisse müssen beim BVA apostilliert werden.

Zusammenfassung/ Fragen und Antworten: Was ist der Unterschied zwischen einer Legalisierung und einer Beglaubigung? Eine Legalisierung bestätigt die Echtheit eines Dokuments für das Ausland oder einer ausländischen Urkunde für das Inland. Eine Beglaubigung prüft die Echtheit einer Kopie einer Urkunde für den Inlandseinsatz oder die Unterschrift durch den Notar. Das Landgericht führt eine weitere Beglaubigung durch, um die Unterschrift des Notars zu überprüfen.

Was ist der Unterschied zwischen der Haager Apostille und der Legalisierung? Die Legalisierung gilt für Länder, die nicht dem Haager Apostille-Abkommen angehören. Die Haager Apostille bestätigt die Echtheit eines Dokuments gemäß dem Abkommen. Wenn beide Länder Partner des Abkommens sind, wird die Apostille von der betreffenden Behörde ausgestellt. Wenn Sie Vor- und/oder Endbeglaubigungen benötigen, müssen diese zusätzlich angefertigt werden.