Wir bieten Ihnen folgenden Service an:
1. Notarielle Beglaubigung – Wir machen Termine und übernehmen alle anfallenden Aufgaben wie z.B. Behördengänge für Sie
2. Gerichtliche Attestierung – Führen wir selbst durch
3. Legalisierung – Für alle Unternehmen und alle Urkunden
4. IHK- Bestätigung – Für alle Unternehmen
5. Bundesverwaltungsamt
1. Notarielle Beglaubigung
Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift Beglaubigung der Abschrift
Notar bestätigt, dass der Inhalt der Abschrift mit dem Original übereinstimmt Rein formal, prüft nicht den Inhalt Ist der erste Schritt für eine Legalisierung
Die Beglaubigung enthält: Beglaubigungsvermerk, Unterschrift des Beglaubigenden, Abdruck des Dienstsiegels
2. Gerichtliche Attestierung
Möchten Sie eine Legalisierung durchführen, prüft ein Gericht die Unterschrift des Notars Ihrer Urkunde
3. Legalisierung
Wird benötigt, um die Echtheit eines Dokumentes zu bestätigen, um es im Ausland oder um eine ausländische Urkunde im Inland nutzen zu können
Inhalt und Unterschrift werden geprüft
Das Konsulat oder die diplomatische Vertretung des Landes,in dem Sie die Urkunde brauchen, ist zuständig für die Legalisierung Beispiel: Wenn Sie einen deutschen Direktorenbeschluss Ihrer Firma haben und Sie diesen in Indien nutzen möchten, muss ein indischer Konsularbeamter die Urkunde legalisieren. Liste der Urkunden, die legalisiert werden müssen (alle öffentlichen Urkunden müssen legalisiert werden, fragen Sie im Zweifelsfall nach) :
Absichtserklärungen, Abtretungsurkunden, Adoptionspapiere, Analysenzertifikate, Arbeitsverträge, Ausfuhrnachweise Direktorenbeschlüsse
Führungszeugnisse
Geburtsurkunden, Geschäftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschaftsverträge, Gründungsurkunden
Heiratsurkunden, Herkunftszeugnisse, Hochschulzeugnisse
Impfpässe
Lebenspartnerschaftsurkunden
Medizinische Unterlagen, Meldebescheinigungen
Patente
Rechnungen
Schulzeugnisse, Stiftungsurkunde
Tierärztliche Zertifikate
Vollmachten
Wohnsitzerklärungen
Zertifikate
3. Haager Apostille
Die Apostille ist ein offizielles Dokument, das die Echtheit Ihres Dokumentes bestätigt
Die Haager Konvention befreit Mitgliedstaaten von der Legalisierung der Dokumente (stattdessen Apostille) Es fallen Gebühren müssen an Bei uns können Sie in nur einem Tag eine Apostille beantragen, wir holen für Sie die Dokumente ab
Zum Beispiel möchten Sie eine australische Geburtsurkunde Ihres australischen Kindes in Deutschland nutzen. Dann müssen Sie keinen deutschen Konsularbeamten aufsuchen, sondern können zu einer bestimmten Behörde für Apostilleausstellung gehen, und nach Vorlage der originalen Geburtsurkunde eine Apostille erhalten
Sie ist ein Ersatz für die Legalisierung in den Ländern, die Mitglieder des Abkommens sind:
Albanien, Andorra, Antigua and Barbuda, Argentienien, Armenien, Aruba, Aserbaisdschan, Australien Bahamas, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brunei Darussalam, Bulgarien Cookinseln, Costa Rica, Dänemark, Dominika, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Grenada, Griechenland Honduras, Hongkong, Indien, Irland, Island, Israel, Japan, Kap Verde, Ksachstan Kirgistan, Kolumbien, Korea (Süd), Kroatien, Lesotho, Lettland, Liberia, Liechtenstein, Littauen Macau, Makedonien, Malawi, Malta, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Niue, Norwegen, Oman, Österreich Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Samoa, San Marino, Sao Tome and Principe Schweden, Schweiz, Serbien, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts and St. Nevis, St. Lucia St. Vincente and Grenadines, Südafrika, Suriname, Swasiland, Tonga, Trinidad and Tobago, Tschechische Republik Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Usbekistan, Vanatu, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Zypern
4. IHK Bestätigung
Bescheinigung und Beglaubigung von Handelspapieren bzw. Warenbegleitpapieren: Ursprungszeugnis (Certificate of Origin), Akkreditiv(Letter of Credit) Viele Staaten verlangen bei der Einfuhr von Waren amtliche Bescheinigungen oder Geschäftspapiere, die durch die Industrie- und Handelskammer bestätigt wurden Wird benötigt bei Import und Export Für die Nutzung im Ausland ist eine Legalisierung nötig
5. Bundesverwaltungsamt (BVA) / Auswärtiges Amt
Das BVA endbeglaubigt Unterschriften auf deutschen Urkunden
Es erteilt die Apostille für Bundesurkunden
Führungszeugnisse müssen beim BVA apostilliert werden
Zusammengefasst/ Frage und Antwort:
Was ist der Unterschied zwischen einer Legalisierung und einer Beglaubigung? Eine Legalisierung bestätigt die Echtheit Ihres Dokumentes für das Ausland, bzw. die Echtheit Ihrer ausländischen Urkunde für das Inland.
Eine Beglaubigung hingegen ist die Prüfung der Echtheit Ihrer Kopie einer Urkunde fürs Inland oder die Prüfung der Unterschrift durch den Notar. Eine weitere Beglaubigung führt das Landgericht durch, wenn es die Unterschrift des Notars überprüft.
Was ist der Unterschied zwischen der Haager Apostille und der Legalisierung?
Die Legalisierung ist für diejenigen Länder, die nicht im Abkommen der Haager Apostille sind. Sobald beide betroffenene Länder Partner des Abkommens sind, gehen Sie zu der dafür ebstimmten behörde und lassen die Apostille dort anfertigen. Sie müssen dazu Ihre Originalurkunde mitbringen. Die Apostille ersetzt eldiglich die Legalisierung, wenn Sie zudem eine Vor- und/oder Endbeglaubigung brauchen, ist diese zusätzlich anfertigen zu lassen.